Aanpassingen i.v.m. growshop wet

Wie Sie vielleicht bereits erfahren haben, ist am Sonntag, dem 1. März, ein neues Gesetz für Growshop-Besitzer (Artikel 11 a. Opiumgesetz) in Kraft getreten. Diese Maßnahme macht Verkäufer von Hilfsmitteln strafbar, wenn der Verdacht besteht, dass diese Artikel dem professionellen Hanfanbau dienen.

Was ändert sich?

Obwohl Grow Lighting bereits ausschließlich an Heimzüchter liefert und unserer Meinung nach nicht zum Bereich der Growshops gehört, haben wir uns vorsorglich dazu entschlossen, einige Anpassungen vorzunehmen, um zu verhindern, dass wir professionelle Züchter beliefern.

- Wir beraten Sie nicht mehr zum Hanfanbau. Gerne beraten wir Sie zum Einsatz und Einbau unserer Produkte.

- Beim Kauf bitten wir Sie zu bestätigen, dass die Artikel nicht für den professionellen Hanfanbau bestimmt sind.

- Um professionelle Züchter zu verhindern, verkaufen wir nur begrenzte Mengen. Wir verkaufen daher nicht mehr als 5 Lampen pro Bestellung. Darüber hinaus wurde ein Bestellmaximum von 1500 Euro festgelegt.

- Eine anonyme Bestellung ist nicht mehr möglich. Wir bitten Sie, für Ihre Bestellung Ihren echten Namen und Ihre Adressdaten anzugeben. Pakete werden weiterhin diskret verschickt.

Um es klar zu sagen: Mit diesen Maßnahmen soll der professionelle Hanfanbau angegangen werden. Als Hobbyzüchter müssen Sie sich also keine Sorgen machen! Achten Sie darauf, dass Sie als Hobby weiter wachsen und den Erlös nicht für kommerzielle Zwecke verwenden!

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